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Wattführung mit der Schutzstation Wattenmeer

9. Juli von 12:30 bis 14:00
Erlebt mit uns das Wattenmeer und lernt seine einzigartigen Bewohner kennen. Wenn das Wasser sich zurückzieht, können wir auf dem Meeresboden wandern und dem Wattwurm, der Strandkrabbe oder den Wattschnecken begegnen.
Hinweise Am Dockkoog haben wir den Watttyp Schlickwatt, das heißt man sinkt wadentief bis knietief ins Watt ein! Man kann sehr gut barfuß ins Watt gehen, um das Watt wirklich hautnah zu erleben. Wenn man sich jedoch vor Muschelschnitten schützen möchte, empfehlen sich über die Knöchel reichende Neoprenschuhe („Beachies“), Wattsocken oder einfach ein altes Paar Socken, die dreckig werden dürfen. Gummistiefel sind eher ungünstig, die bleiben im Watt stecken. Allgemein sollte Kleidung getragen werden, die dreckig bzw. matschig werden darf und bei starkem Sonnenschein empfehlen wir eine Kopfbedeckung und Sonnencreme. Die Teilnehmenden müssen zum Treffpunkt gebracht und wieder abgeholt werden.
Alter: ab 6 Jahre
Kosten 2€

Details

  • Datum: 9. Juli
  • Zeit:
    12:30 bis 14:00

Veranstaltungsort

Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise zum Husumer Ferienpass

1. Bei der Anmeldung ist die Altersangabe der jeweiligen Veranstaltungen unbedingt zu beachten.

2. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen muss eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens am ersten Veranstaltungstag vorliegen. Entsprechende Formulare werden im Download-Bereich (Anmeldeformular) und im BISS. hinterlegt.

3. Kinder und Jugendliche können sich auch selbst unter Vorlage einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten anmelden.

4. Bis zum 03.07.26 sind pro Teilnehmer und Teilnehmerin max. 5 Aktionen buchbar. Danach kann erneut gebucht werden.

5. Bei Nichtteilnahme kann die Teilnahme auf ein geeignetes, anderes Kind (Alter beachten!) übertragen werden und muss spätestens einen Tag vor Aktionsbeginn mitgeteilt werden.

6. Eine Rückerstattung erfolgt bis zu 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Erfolgt die Abmeldung nach dieser Frist, ist das Teilnahmeentgelt zu entrichten.

7. Im Falle einer Erkrankung der Teilnehmer:innen kann die Gebühr nur gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erstattet werden. Bei Krankheit, insbesondere Infektionskrankheiten bitte die Kinder nicht zu den Veranstaltungen bringen.

8. Das gesamte Programm steht unter dem Vorbehalt von evtl. witterungsbedingten oder organisatorisch notwendigen Änderungen.

9. Sollten Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnahmezahlen oder sonstigen triftigen Gründen nicht stattfinden, werden die Teilnehmer (Eltern/Erziehungsberechtigten) vorab rechtzeitig informiert.

10. Die angegebenen Endzeiten, insbesondere bei Busfahrten, können sich ggf. verzögern.

11. Die Kinder sind PÜNKTLICH dort abzuholen, wo sie den Betreuern übergeben wurden bzw. am vereinbarten Endpunkt der Veranstaltung.

12. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.